1. AS Hentcho Fußballschule e.V. (Einzelunternehmen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Philosophie

“Jedes Kind, ob mehr oder weniger talentiert, soll die Zeit in unserer Fußballschule genießen und mit Freude zu uns kommen, denn hier muss niemand gewinnen oder der Beste sein. Wir wollen jungen Spielern optimale Möglichkeiten bieten, die Anerkennung zu erlangen, die es will. Ermöglichen ihnen, weiterhin sportlich und auch im Leben erfolgreich zu sein.“

Alex Hentcho

§ 2 Geltungsbereich

(a) Die Hentcho Fussballschule betreibt ein Zentrum der Förderung und

Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Fußballs.

(b) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Fussballschule und den Jugendlichen und Kindern vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hentcho Fussballschule Anwendung.

§ 3 Mitgliedschaftsbedingungen

Durch diese Vereinbarung erhält der Elternteil oder Erziehungsberechtigte unwiderruflich Zugang zu den folgenden Bedingungen und Richtlinien der Verwaltung, Leitung und Verwaltung durch die Hentcho Football School.

Durch den Zugriff und die Unterzeichnung akzeptieren Sie jede einzelne Klausel, einschließlich derjenigen, die einen Haftungsausschluss zugunsten der Football School implizieren.

Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter eines oder mehrerer Minderjähriger handle ich in meinem Namen und im Namen der Kinder, wenn ich diese Richtlinie lese und akzeptiere.

Ich erkläre ferner, dass keine dieser Regeln dem Wohl des Kindes zuwiderläuft oder entgegensteht, und verzichte in Zukunft auf alle rechtlichen Schritte, die auf Verletzungen von Kinderrechten anlässlich dieser Vereinbarung beruhen könnten.

§ 4 Umfang der Tätigkeiten

(a) Im Rahmen der Fussballschule werden Fördertrainings, Individualtrainings als auch Fussballcamps abgehalten.

(b) Die Fussballcamps erstrecken sich ganz-oder halbtags über mehrere Tage und schließen u.a. eine Verpflegung die Teilnehmer mit ein.

(c) Das Training besteht je nach Buchung aus einer unterschiedlichen Anzahl von Trainingseinheiten ohne Verpflegung.

§ 5 Mindestanzahl und maximale anzahl der Teilnehmer

(a) Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 17 Jahren können an den Angeboten der Fußballschule teilnehmen. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen anderen Alters bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(b) Die maximale Teilnehmerzahl für ein reguläres Fußballtraining beträgt 24 Teilnehmer. Für Fußballcamps gibt es keine maximale Teilnehmerzahl.

(c) Die Mindestteilnehmerzahl sowohl für Fußballtrainings als auch für Fußballcamps liegt im Ermessen der Fußballschule. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung vier Wochen bei einem Fußballcamp bzw. zwei Wochen bei einer Trainingseinheit vor der Veranstaltung nicht erreicht, liegt die Entscheidung über die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des Fußballschule und es gilt.

§ 6 Rücktritt

(a) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

(b) Im Falle des Rücktritts innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10% des Mitgliedsbeitrags inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

(c) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.

(d) Im Verletzungs-oder Krankheitsfall erfolgt bei Nachwuchs durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50% des Mitgliedsbeitrags.

Mindestens der Warenwert der ausgehändigten Trainingsausrüstung wird durch die Fussballschule einbehalten.

Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem Fussballcamp erst dem ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt bei einem Training erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.

§ 7 Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim Training

Die Fussballschule hat die Möglichkeit einzelne Trainingseinheiten im Falle schlechter Witterung (insbesondere bei Regen, Schnee, Hagel, Sturm oder Frost) auch ohne diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.

§ 8 Haftpflicht-und Krankenversicherung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet über seine Erziehungsberechtigten haftpflicht-und krankenversichert zu sein.

Die Teilnehmer sind weder auf der Veranstaltung noch auf dem Hin-oder Rückweg durch die Fussballschule haftpflicht-oder krankenversichert.

§ 9 Zahlung

Die Bezahlungen des Teilnehmers erfolgen mittels SEPA-Basislastschriftsverfahren, nachdem durch den oder die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers der Fussballschule ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist.

Am Fälligkeitstag erfolgt der Entzug der Lastschrift vom vereinbartem Konto frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification).

Die Frist für die Vorabankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt.

Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung.

Die Teilnehmer, vertreten durch seine/seinen Erziehungsberechtigten, sichert zu für die Deckung des Kontos zu sorgen.

Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers, wenn dieser bzw. seine Erziehungsberechtigten oder deren Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten haben.

§ 10 Mitgliedsbeitrag

Teilnehmer der Fußballschule haben den Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 72 € (6 €/Monat).

Darüber hinaus ist es Sache des Erziehungsberechtigten des Mitglieds, die Zahlungsstruktur (monatlich oder jährlich) des Mitgliedsbeitrags festzulegen.

Die Mitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch, wenn keine schriftliche Kündigung gegenüber der Fußballschule erfolgt.

Nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind sonstige Kosten wie Kosten für das Fußballtraining, das Fußballcamp, die Ausrüstung und Uniformen der Spieler. Diese Kosten werden separat ausgewiesen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind auf das angegebene Konto zu überweisen.

§ 11 Ausschluss

Die Fussballschule behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, in der der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insbesondere bei Randalieren, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen-und Alkoholkonsum, bei strafbarem Verhalten oder sonstigen großen Verstößen gegen Veranstaltungsregeln) von den Veranstaltungen auszuschließen.

Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Mitgliedsbeitrags ist in diesem Falle verwirkt.

§ 12 Recht am eigenen Bild/an der eigenen Stimme

Jeder Teilnehmer bzw. sein/seine Erziehungsberechtigten willigen widerruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (u.a. Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch die Fussballschule für Fotografen, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Fussballschule und deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung

des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

§ 13 Bestätigungserklärung

Ich bestätige, dass ich die Nutzungsbedingungen gelesen habe und die aufgeführten Erwartungen und Strafen verstehe und dass ich mich nach besten Kräften an diese Nutzungsbedingungen halten werde.